Nur befristet in Grundrechte eingreifen

Der Ausnahmezustand muss die Ausnahme bleiben. Und Ausnahme heißt, dass die Schritte evaluiert und immer wieder auf Angemessenheit und Wirksamkeit hin überprüft werden müssen. Vor allem Maßnahmen, die in Grundrechte eingreifen, müssen zeitlich befristet werden. Es ist besser, sie aktiv zu verlängern, als sie passiv einfach weiterlaufen zu lassen. Wichtig ist auch, dass die politische Verantwortung für die Maßnahmen möglichst breit getragen und geteilt wird. Deshalb sind Grundgesetzänderungen, die die Legislative schwächen, der falsche Weg. Parlamente sind zu Recht Verfassungsorgane, die auch gemäß bestehender Regelungen in Ausnahmefällen anders getaktet tagen können. „

Auszug aus dem Brief des Bundesvorstandes von Bü90/ Die Grünen zur Corona-Pandemie vom 20.03.2020; der vollständige Brief s. unten

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