Infektionsschutz ausbalancieren mit dem Anliegen sozialer Gerechtigkeit

„Das grundgesetzliche Gebot der Verhältnismäßigkeit bedeutet, die verfügten staatlichen Maßnahmen stetig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht nur im Lichte der Logik eines maximalen Infektionsschutzes zu prüfen. Neben der virologisch-medizinischen Betrachtung der Pandemie sind die drastischen Grundrechtseinschränkungen sowie die mittelbaren Auswirkungen der Verbote und deren Folgen zu berücksichtigen.

Durch die soziale Isolation und eng verbunden mit den volkswirtschaftlichen Kosten entstehen enorme gesundheitliche, psychische und soziale Schäden: Der Anstieg an häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder, steigende gesundheitliche und psychische Probleme (wie Depressionen, Abhängigkeiten, Angstzustände, Suizidversuche), gesundheitliche Folgen, weil Operationen aufgeschoben oder Behandlungen zurückgestellt werden, Angst vor Arbeitslosigkeit und Armut, Vereinsamung älterer Menschen und Pflegebedürftiger. Hinzu kommen eine Verringerung von Bildungschancen gerade für Kinder aus sozial benachteiligten Familien und die Kosten unterbleibender Bildungsinvestitionen, weil Schulen und Universitäten geschlossen sind. Der Berufseinstieg für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt wird erschwert.
Kurzum: Die Corona-Krise verschärft die soziale Spaltung deutlich. Die Destabilisierung sozialer Strukturen kann zu einer massiven Schädigung Betroffener und ihrer Familien und der Gesellschaft insgesamt führen. Diese Folgen und Gefahren sind bei der Entscheidung über die weitere Bekämpfung der Pandemie ebenso zu berücksichtigen wie das Gebot des Infektionsschutzes.“

(Auszüge aus dem Brief des Bundesvorstandes vom 13.04. 2020, siehe Datei unten)

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